Allgemeine Geschäftsbedingungen der Peter & Paul Veranstaltungsgesellschaft

1. Erwerb von Tickets
(1) Tickets können nur an den bekannten Vorverkaufskassen und online bei TixforGix erworben werden. Die Vorverkaufstellen sind auf der Homepage der Veranstaltung aufgeführt.

2. Berechtigung zum Zutritt
(1) Die folgenden Regelungen über den Veranstaltungsbesuch gilt für alle Besucher der jeweiligenVeranstaltung. Kindern unter 14 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung von volljährigen Erwachsenen (vorangig Verwandte) erlaubt. Besonders im abgesperrten Bereich werden dazu auch Kontrollen erfolgen. Wer sein Alter nicht nachweisen kann, wird zum verlassen der Veranstaltung aufgefordert. Zutritt zum abgesperrten Bereich während der Absperrzeiten ist, ab einem Alter von 14 Jahren, nur mit Bändchen möglich!

3. Verhalten von Personen
(1) Innerhalbdes Geltungsbereiches dieser Platzordnung hat sich jede Person so zu verhalten, dass andere Personen nicht geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
(2) Alle Zu-und Ausgänge vom und zum räumlichen Geltungsbereich sowie die Rettungswege sind freizuhalten.
(3) Den Anordnungen der Beauftragten der Peter & Paul Veranstaltungs-GmbH, des eingesetzten Sicherheitsdienst, der Polizei, der Rettungskräfte und der Ortspolizeibehörde ist Folge zu leisten.

4. Räumlicher Geltungsbereich und Aufsicht
(1) Der räumliche Geltungsbereich ist das Veranstaltungsgelände (Innenstadt Delitzsch- Roßplatz, Breite Str., Kirchplatz, Marktplatz, Pfortenplatz, Schlossareal, Schlosswiese)
(2) Die Aufsicht über das Peter & Paul Fest übt die Peter & Paul Veranstaltungs-GmbH aus. Die Beauftragten der Peter & Paul Veranstaltungs-GmbH und der eingesetzte Sicherheitsdienst können gegenüber Besuchern, Schaustellern, Marktbeschickern und bei ihnen beschäftigten Personen Anordnungen treffen, die der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Geltungsbereich dieser Platzordnung dienen.

5. Ausschankschluss / Sperrzeit
Beginn Ausschankschluss:
Nacht vom Freitag zum Samstag 02:00 Uhr
Nacht vom Samstag zum Sonntag 02:00 Uhr
Beginn Sperrzeiten:
Nacht vom Freitag um Samstag 02:30 Uhr
Nacht vom Samstag zum Sonntag 02:30 Uhr

6. Preise, Zahlung, Fälligkeit
(1) Alle auf der Veranstaltung angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.
(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit nur mit Bargeld zu bezahlen.
(3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
(4) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

7. Haftung, Absage oder Abbruch der Veranstaltung
(1) Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Schäden die dem Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer oder sonstige Naturereignisse entstehen.
(2) Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Nennwertes des Eintrittspreises gegen den Veranstalter. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
(3) Wird die bereits begonnene Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz, es sei denn, der Veranstalter oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen hat dies aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung zu vertreten. Solche Sicherheitsgründe sind durch den Veranstalter nicht mehr zu vertretende Witterungseinflüsse mit Gefahren für Gesundheit, Leib oder Leben aller Anwesenden des Veranstaltungsgeländes sowie sonstige Abbrüche der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung.

8.Verbote
Besuchern ist es untersagt,
(1) Gegenstände oder Stoffe, die ihrer Art nach objektiv gefährlich sind oder die zur Verletzungvon Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind, mit sich zuführen, zu benutzen, zur Verwendung bereitzuhalten oder zu verteilen. Dazu gehören insbesondere Gegenstände nach §42 und §42a des Waffengesetzes, Messer, Handschuhe mit harten Füllungen, Reizgassprühgeräte, Elektroschockgeräte, ätzende und färbende Flüssigkeiten, Baseballschläger und ähnliche Sportgeräte sowie sperrige Gegenstände und pyrotechnische Gegenstände. Die weitergehenden Bestimmungen des Waffengesetzes bleiben unberührt;
(2) Tiere auf dem Festgelände zu führen;
(3) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten;
(4) erkennbar nicht für Besucher zugelassene Bereiche wie Wohnwagenbereiche oder Lagerbereiche
hinter den Festbetrieben zu betreten oder Zäune und Absperrungen zu diesen Bereichen zu überklettern;
(5) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten;
(6) Getränke oder Produkte zum Verzehr in den Geltungsbereich dieser Platzordnung mitzubringen.

9. Sammlungen, Werbung und sonstige gewerbliche Tätigkeiten
(1) Im Geltungsbereich der Platzordnung dürfen ohne Genehmigung durch der Peter & Paul Veranstaltungs-GmbH Sammlungen jeder Art nicht durchgeführt, Werbe- oder Druckschriften ohne Zusammenhang mit dem Veranstaltungszweck nicht verteilt, angeschlagen oder umhergetragen werden.
(2) Dies gilt auch für das Anpreisen von Waren durch Umherlaufen auf dem Festgelände ohne Genehmigung durch die Peter & Paul Veranstaltungs-GmbH.

10. Befahren des Festgeländes mit Fahrzeugen
(1) Während des zeitlichen Geltungsbereichs dieser Platzordnung ist das Befahren des räumlichen Geltungsbereichs mit Fahrzeugen aller Art zur Sicherheit des Fußgängerverkehrs untersagt. Dies gilt auch für Fahrräder, das Fahren mit Rollerskates, Inlineskatern, Skateboards und ähnlichen, zur Fortbewegung geeigneten Sport- oder Spielgeräten.
(2) Abs.(1) gilt nicht für Lieferverkehr mit Ausnahmegenehmigung und Notfallverkehr. Rollstühle und sonstige Fahrzeuge körperlich beeinträchtigter Personen sind ohne Ausnahmegenehmigung zugelassen.
(3) Im räumlichen Geltungsbereich darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

11. Verstöße gegen die AGB
Bei Verstößen gegen diese AGB, können die Beauftragten der Peter & Paul Veranstaltungs-GmbH
und der eingesetzte Sicherheitsdienst Hausverbote aussprechen und den Betroffenen des Festgeländes verweisen.

12. Überwachung
Die Polizei führt eine operative Bildübertragung ohne Identifizierung von Personen durch.

Peter & Paul Veranstaltungs-GmbH
Ritterstrasse 27 04509 Delitzsch

Hinweise:
Zu 7. § 123 Hausfriedensbruch
Strafgesetzbuch (StGB)
(1)Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Bestimmungen des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen, des Auflagenbescheides der Großen Kreisstadt Delitzsch, der Sperrzeitverordnung der Großen Kreisstadt Delitzsch, bleiben von dieser Platzordnung unberührt.